für das Hotel Restaurant Ancho
Stand: 07/23
Hotel Restaurant Ancho, Lahnstrasse 6, 35091 Cölbe
– nachstehend „Hotel“ genannt –
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise
Überlassung von Hotelzimmern, zur Beherbergung und Tagung sowie alle für den Gast
erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
1.2 Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen dem Hotel und dem Gast
individuell vereinbart wurden.
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1 Der Hotelaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kommt zustande, indem der Gast einen Antrag
abgibt (Zimmerbuchung), der durch das Hotel angenommen wird. Die Annahme erfolgt
durch eine Bestätigung der Zimmerbuchung.
Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
Die Bestätigung der Zimmerbuchung erfolgt schriftlich.
Die Bestätigung der Zimmerbuchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail
info@hotel-ancho.de erfolgen.
2.2 Erfolgt die Zimmerbuchung durch einen Dritten für den Gast, haftet er dem Hotel gegenüber
zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem
Hotelannahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
2.3 Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als
der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung
des Hotels.
3. Preise und Leistungen
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch
genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu
zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und
Auslagen des Hotels gegenüber Dritten.
3.3 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
3.4 Die Preise können vom Hotel geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der
Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der
Gäste wünscht, und das Hotel dem zustimmt.
3.5 Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar.
Der Verzug setzt ein, wenn der Gast nicht innerhalb von 3 Tagen nach Fälligkeit und
Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Gast, der Verbraucher
ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei
Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe
von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der
Verzugszinssatz 9% über dem Basiszinssatz. Dem Hotel bleibt die Geltendmachung eines
höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine
Mahngebühr von 10,00 EUR erheben.
3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können
im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Das Hotel ist ferner berechtigt, während des
Aufenthaltes des Gastes im Hotel aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer
Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.
3.7 Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber
einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
4. Nicht in Anspruch genommenen Leistungen, Stornierung, Rücktritt des Gastes
4.1 Das Hotel räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende
Bestimmungen:
– Im Falle des Rücktritts des Gastes von der Buchung hat das Hotel Anspruch auf
angemessene Entschädigung.
– Das Hotel hat die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten
Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Die Rücktrittspauschale
beträgt 50% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne
Frühstück, 50% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit Halbpension
sowie 50% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit
Vollpensionsarrangements. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein
Schaden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte
Entschädigungspauschale ist.
– Sofern das Hotel die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung
max. die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von dem Hotel zu erbringende
Leistung unter Abzug des Wertes der von dem Hotel ersparten Aufwendungen sowie
dessen, was das Hotel durch anderweitige Verwendungen der Hotelleistungen erwirbt.
4.2 Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das
gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen ohne dies dem Hotel rechtzeitig
mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.
4.3 Der Anspruch auf Entschädigung entfällt, sofern das Hotel dem Gast im Vertrag eine Option
eingeräumt hat, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag
zurückzutreten, hat das Hotel keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die
Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Hotel. Der Gast muss den
Rücktritt in Textform erklären.
5. Rücktritt des Hotels
5.1 Sofern dem Gast im Beherbergungsvertrag ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer 4.3
eingeräumt wurde, ist das Hotel ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom
Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern
vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels die Buchung nicht endgültig bestätigt.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer
hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist das Hotel gleichfalls zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt.
5.3 Ein Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund vom Vertrag ist davon unberührt. Es besteht
insbesondere falls
– höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des
Vertrages unmöglich machen;
– Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich
der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
– das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der
Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des
Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.
Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
– eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer 2.3 vorliegt;
– ein Fall der Ziffer 6.3 vorliegt;
– das Hotel von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des
Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der
Gast fällige Forderungen des Hotels nicht ausgleicht oder keine ausreichende
Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Hotels gefährdet erscheinen;
– der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt,
eine Vermögensauskunft nach § 807 Zivilprozessordnung erteilt, ein außergerichtliches der
Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;
– ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung
desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.
5.4 Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Textform in Kenntnis
zu setzen.
5.5 In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
6. An- und Abreise
6.1 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das
Hotel hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 14:30 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.
Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3 Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 22:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in
Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde,
hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 22:30 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne
dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein
Rücktrittsrecht zu.
6.4 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur
Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden
hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 13:00 Uhr den Tageszimmerpreis in
Rechnung stellen, ab 15:00 Uhr 100 % des vollen gültigen Logispreises. Dem Gast steht es
frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden
entstanden ist.
7. Haftung
7.1 Das Hotel haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet das Hotel ausschließlich wegen der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und
Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der
Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen
vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung
wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
7.3 Soweit dem Gast ein Pkw-Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, besteht keine
Überwachungspflicht des Hotels, es sei denn, dies wurde individuell schriftlich in einem
Verwahrungsvertrag vereinbart.
7.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche,
außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
7.5 Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel
übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die
Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen.
Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind
ausgeschlossen. Das Hotel ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist
unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen
Fundbüro zu übergeben.
7.6 Die Verjährung der Ansprüche des Gastes erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.
8. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.